Vergnügunssteuer für Tantramassagen – nun doch?

monika kochs Dakini StuttgartMonika Kochs gegen Stuttgart – Das Mannheimer Verwaltungsgericht hat die Frage zu klären ob Tantra Massagen im „Ländle“ Vergnügunssteur pflichtig sind.

Heute war mündliche Verhandlung vor dem hohen Gericht in Mannheim. Der Tantramassage-Verband stand geschlossen hinter Monika Kochs – Inhaberin des Massagestudios DAKINI in Stuttgart und Köln als es um die Frage ging ob Tantra Massagen eine „ganzheitliche Erfahrung“ oder doch sexuelle Dienstleistung sind. Auf der Website des Dakini heißt es zwar: „Alles was ist, darf sein. Erregung, Lust, Orgasmus.“ dennoch, wer ernsthaft mit Tantramassage arbeitet und fundiert ausgebildet ist weiß: „Hauptzweck der Massage die auch bei momoart in Leipzig angeboten wird ist nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden im Sinn der tantrischen Erkenntnislehre.“
Die Richter am Mannheimer Verwaltungsgerichtshof wollen ihr Urteil in 3 Wochen fällen.

Berichterstattung auf faz.net